Ablauf & Kosten

Was auf Sie zukommt – und was es kostet.

Ich arbeite in einer Privatpraxis ohne Kassensitz und rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Hier sehen Sie, wie eine Therapie abläuft, was sie kostet und wer die Kosten übernehmen kann.

01

Anfrage

Sie schildern kurz Ihr Anliegen. Ich antworte in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und schlage Ihnen einen Termin vor, oder ich sage Ihnen offen, wenn ich nicht der richtige Ansprechpartner bin.

ca. 2 Werktage

02

Erstgespräch

Sie erzählen, ich frage nach. Am Ende sagen wir beide, ob wir weitermachen möchten. Es gibt hier keine falsche Antwort.

50 Minuten

03

Probatorische Sitzungen

Einige Sitzungen, in denen wir die Diagnostik abschließen und Ziele formulieren. Bei privater Versicherung oder Beihilfe stellen wir in dieser Phase den Antrag.

bis zu 5 Sitzungen

04

Therapie und Abschluss

Meist eine Sitzung pro Woche, bei Bedarf ergänzt durch Videositzungen. Wir prüfen den Verlauf regelmäßig gemeinsam. Zum Abschluss planen wir, wie Sie das Erarbeitete allein weitertragen.

meist wöchentlich

Honorar

Transparent nach GOP abgerechnet.

Ich rechne nach der GOP ab, in Verbindung mit den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe. In der Regel gilt der 2,3-fache Satz. Die Leistungen sind umsatzsteuerfrei.

Termine, die Sie nicht mindestens 48 Stunden vorher absagen, stelle ich in Rechnung.

Beispiele · 2,3-facher Satz

Psychotherapeutische Sprechstunde
50 Minuten

134,06 €

Probatorische Sitzung
50 Minuten

100,55 €

Sitzung Kurzzeittherapie
50 Minuten, inkl. Erhebung des psychischen Befunds

167,86 €

Verhaltenstherapie, Einzelsitzung
50 Minuten

100,55 €

Biografische Anamnese
einmalig zu Beginn

123,34 €

Bericht an Gutachter
je angefangene Stunde

67,03 €

Welche Ziffern anfallen, hängt von der Phase der Therapie ab. Vor Beginn erhalten Sie eine schriftliche Übersicht.

Erstgespräch anfragen

Kostenträger

Wer die Kosten übernimmt.

Privat versichert

Sie erhalten die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Viele Tarife verlangen nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag und begrenzen die Zahl der Sitzungen. Werfen Sie am besten vorab einen Blick in Ihre Unterlagen, ich helfe Ihnen beim Lesen.

Beihilfe

Beihilfe und private Restkostenversicherung erstatten in der Regel gemeinsam. Vor Beginn der Therapie ist ein Antrag mit Bericht nötig, den ich für Sie vorbereite.

Selbstzahler

Sie zahlen die Rechnung selbst, ohne Beteiligung einer Versicherung. Manche Menschen entscheiden sich bewusst dafür.

Jugendliche ab 16

Als Selbstzahler oder wenn die Versicherung zustimmt. Die Sorgeberechtigten müssen einverstanden sein.

Gesetzlich versichert

Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.

Wenn Sie in angemessener Zeit keinen Therapieplatz mit Kassenzulassung finden, muss Ihre Krankenkasse die Behandlung in einer Privatpraxis erstatten. Dafür brauchen Sie unter anderem die Bescheinigung aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11) und Nachweise über Ihre Suche. Ich unterstütze Sie beim Antrag.

Damit es keine Überraschungen gibt

Sie schließen mit mir einen privaten Behandlungsvertrag, meine Rechnung richtet sich an Sie. Erstattet Ihre Krankenkasse nicht den vollen Betrag, bleibt die Differenz bei Ihnen. Ich informiere Sie vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten. Und ich gebe Ihnen ein Musterschreiben an die Hand, falls Ihre Kasse nur einen Teil erstattet.

Zum Wegweiser Kostenerstattung

Noch Fragen zu Kosten und Ablauf?

Viele Antworten finden Sie in den häufigen Fragen. Alles andere klären wir gern im ersten Gespräch.