Für Einsatzkräfte · Feuerwehr · Rettungsdienst · Polizei · Bundeswehr

Sie müssen mir nicht erklären, wie ein Einsatz ist.

Seit 2008 bin ich in der Freiwilligen Feuerwehr, heute als Verbandsführer. Ich weiß, was man nach Hause mitnimmt und wie schwer es sein kann, darüber zu sprechen.

Termine auch früh morgens oder am späten Nachmittag

18

Jahre im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr

ukb

Psychotraumatologie und Teamleitung PSNV im Unfallkrankenhaus Berlin

Warum dieses Angebot

Zwei Welten, die ich beide kenne.

Viele Einsatzkräfte kommen spät in Therapie, oft erst, wenn Schlaf, Beziehung oder Dienst schon länger leiden. Ein Grund, den ich immer wieder höre: die Sorge, dass jemand von außen nicht versteht, wovon man spricht. Oder dass man sich erst rechtfertigen muss, warum einen gerade dieser Einsatz nicht loslässt.

Ich kenne die Alarmierung mitten in der Nacht, den Humor danach im Fahrzeug und die Einsätze, über die im Gerätehaus niemand mehr spricht. Als Führungskraft kenne ich auch die andere Seite: Entscheidungen unter Zeitdruck, Verantwortung für die Mannschaft und die Frage danach, ob es richtig war.

In der Psychotraumatologie des Unfallkrankenhauses Berlin habe ich Menschen nach schweren Ereignissen behandelt und die Psychosoziale Notfallversorgung im Team geleitet. Diese Erfahrung ersetzt keine Fachlichkeit, aber sie erspart Ihnen viele Erklärungen.

Hilfe annehmen ist kein Ausfall. Es ist Teil davon, lange einsatzfähig zu bleiben.

Womit Sie kommen können

Es muss nicht erst „schlimm genug“ sein.

01

Ein Einsatz, der nicht loslässt

Bilder, Gerüche, Geräusche, die wiederkommen. Auch Wochen oder Jahre später, auch bei Einsätzen, die „eigentlich Routine“ waren.

02

Schlaf und Schichtdienst

Nach Nachtschichten nicht mehr runterkommen. Ständig in Bereitschaft sein, auch wenn der Melder aus ist.

03

Gereiztheit und Rückzug

Eine kürzere Zündschnur zu Hause, weniger Geduld, das Gefühl, dass Familie und Freunde „das nicht verstehen“.

04

Mehr Alkohol, weniger Ruhe

Das Bier nach dem Einsatz, das zur Regel wird. Oder Sport, Arbeit, Handy – Hauptsache nicht nachdenken.

05

Verantwortung und Gewissen

Entscheidungen, die Sie treffen mussten. Das Gefühl, nicht so geholfen zu haben, wie Sie wollten. Konflikte in Wache, Einheit oder mit Vorgesetzten.

06

Nach Auslandseinsätzen

Die Rückkehr in einen Alltag, der sich fremd anfühlt. Für Soldatinnen und Soldaten ebenso wie für ihre Angehörigen.

Nach dem Einsatz

Was in den ersten Wochen normal ist.

Schlafprobleme, Bilder, die sich aufdrängen, Gereiztheit oder innere Leere sind nach belastenden Einsätzen häufige Reaktionen. Bei vielen klingen sie in den ersten Wochen von selbst ab. Wenn sie nach etwa vier Wochen nicht nachlassen, stärker werden oder Dienst, Familie und Schlaf dauerhaft beeinträchtigen, ist das ein guter Zeitpunkt für ein Gespräch.

Kosten & Zuständigkeit

Wer bezahlt – je nachdem, wo Sie Dienst tun.

Bundeswehr

Aktive Soldatinnen und Soldaten erhalten Psychotherapie über die truppenärztliche Versorgung. Mit einer Überweisung Ihres Truppenarztes können Sie auch in einer Privatpraxis wie meiner behandelt werden. Die Kosten übernimmt die Bundeswehr.

Überweisung Truppenarzt · Vereinbarung Bundeswehr und Bundespsychotherapeutenkammer

Polizei

Für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei gibt es eine Vereinbarung, über die auch Privatpraxen behandeln können. Bei der Landespolizei hängt der Weg vom Bundesland ab: Heilfürsorge oder Beihilfe mit privater Versicherung.

Heilfürsorge · Beihilfe · Privat

Feuerwehr, Rettungsdienst, THW

Bei der Berufsfeuerwehr greifen je nach Land Heilfürsorge oder Beihilfe. Nach einem belastenden Einsatz kann für Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und THW die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zuständig sein, über das Psychotherapeutenverfahren der DGUV. Ich helfe Ihnen, diesen Weg zu klären. Eine Behandlung ist außerdem als Selbstzahler oder über Ihre private Krankenversicherung möglich.

Unfallkasse / BG · Heilfürsorge · Beihilfe · Privat

Die Zuständigkeit ist nicht immer eindeutig. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Weg für Sie greift, und ich unterstütze Sie bei Anträgen.

Was hier besprochen wird, bleibt hier.

Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wer was erfährt, hängt vom Kostenweg ab, und das sage ich Ihnen vorher offen:

Selbstzahler oder privat versichert: Außer Ihrer Versicherung erfährt niemand von der Behandlung, weder Ihr Dienstherr noch Ihre Wehrführung noch Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Über Truppenarzt oder Heilfürsorge: Der zuständige ärztliche Dienst erhält die Angaben, die für Überweisung und Kostenübernahme nötig sind. Auch er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Nichts ohne Ihre Freigabe

Ich gebe nichts an Ihre Dienststelle weiter, was Sie nicht ausdrücklich freigeben.

Termine um Schichten herum

Früh morgens oder am späten Nachmittag, soweit möglich flexibel verlegbar.

Sprache ohne Umwege

Sie können erzählen, wie es war, ohne Rücksicht auf mich nehmen zu müssen.

Keine Behandlung im eigenen Umfeld

Mitglieder aus meinem eigenen Einsatzbereich behandle ich nicht. Ich vermittle Sie dann an Kolleginnen und Kollegen weiter.

Für Angehörige

Partnerinnen, Partner und Familien tragen Einsätze mit. Wenn Sie sich Sorgen machen, können Sie sich selbst an mich wenden, für eigene Gespräche oder um zu klären, wie Sie unterstützen können.

Für Wehrführungen, PSNV-Teams und Dienststellen

Wenn Sie Ihren Kameradinnen und Kameraden eine Anlaufstelle nennen möchten, schicke ich Ihnen gern ein Infoblatt zum Aushängen.

Ein Gespräch, ohne Verpflichtung.

Schreiben Sie mir kurz, dass Sie im Einsatzdienst sind. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, auf Wunsch auch außerhalb Ihrer Schichtzeiten.

Direkt nach einem Einsatz: Nutzen Sie zuerst die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Ihrer Organisation. In akuten Krisen gilt 112 · 116 117 · Telefonseelsorge 0800 111 0 111.