Wegweiser · Kostenerstattung
Wenn Sie in angemessener Zeit keinen Therapieplatz mit Kassenzulassung finden, muss Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Hier finden Sie Schritt für Schritt, wie das geht.
Kostenerstattung ist kein Entgegenkommen der Kasse, sondern Ihr gesetzlicher Anspruch, wenn die Versorgung nicht rechtzeitig gelingt.
Schritt für Schritt
01
Vereinbaren Sie eine Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung oder über die Terminservicestelle (116 117). Dort erhalten Sie das Formular PTV 11. Wichtig ist der Vermerk, dass eine Psychotherapie zeitnah erforderlich ist.
02
Fragen Sie bei mehreren Praxen mit Kassenzulassung nach und notieren Sie jeweils Datum, Praxis, Ergebnis und genannte Wartezeit. Wenden Sie sich auch an die Terminservicestelle: Sie muss probatorische Sitzungen innerhalb von vier Wochen vermitteln, wenn die Therapie zeitnah erforderlich ist.
03
Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie keinen Therapieplatz finden, und bitten Sie um Vermittlung innerhalb einer angemessenen Frist. Fragen Sie auch, welche Unterlagen sie für einen Antrag verlangt.
04
Findet die Kasse keinen Platz, stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis. Ich stelle Ihnen die Bescheinigung über einen freien Therapieplatz und einen Kostenvoranschlag aus.
05
Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet, innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).
06
Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert. Ich unterstütze Sie dabei.
Die Behandlung sollte erst beginnen, wenn die Kasse zugestimmt hat. Rückwirkend wird in der Regel nicht erstattet.
Checkliste
Die Anforderungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Diese Unterlagen werden häufig verlangt:
PTV 11
Bescheinigung aus der Sprechstunde
mit dem Vermerk, dass eine Psychotherapie zeitnah erforderlich ist
Protokoll
Kontaktprotokoll Ihrer Suche
Praxen, Datum, Ergebnis, genannte Wartezeit
TSS
Nachweis der Terminservicestelle
dass kein Therapieplatz vermittelt werden konnte
Dringlichkeit
Ärztliche Bescheinigung
manche Kassen verlangen zusätzlich eine Bestätigung der Dringlichkeit, z. B. von der Hausarztpraxis
Praxis
Bescheinigung und Kostenvoranschlag
stelle ich Ihnen nach dem Erstgespräch aus
Wartezeit
Eine feste Grenze gibt es nicht. Wartezeiten von mehr als drei Monaten gelten nach der Rechtsprechung grundsätzlich als nicht zumutbar, bei dringendem Bedarf auch kürzere. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Kosten
Sie schließen mit mir einen privaten Behandlungsvertrag, meine Rechnung nach der GOP richtet sich an Sie. Erstattet Ihre Kasse nicht den vollen Betrag, bleibt die Differenz bei Ihnen. Ich informiere Sie vorab schriftlich über die voraussichtlichen Kosten und gebe Ihnen ein Musterschreiben an die Hand, falls Ihre Kasse nur einen Teil erstattet.
Weiterführend
Ausführliche und unabhängige Informationen, auch mit Musterbriefen:
116117.de – Terminservicestelle für Sprechstunden und probatorische Sitzungen
Bundespsychotherapeutenkammer – Ratgeber Kostenerstattung mit Musterschreiben
therapie.de – ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – Patienteninformation „Wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde“
Im Erstgespräch klären wir, ob eine Kostenerstattung für Sie in Frage kommt, und ich gebe Ihnen die nötigen Unterlagen mit.