Wegweiser · Kostenerstattung

Gesetzlich versichert, aber kein Kassenplatz?

Wenn Sie in angemessener Zeit keinen Therapieplatz mit Kassenzulassung finden, muss Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Hier finden Sie Schritt für Schritt, wie das geht.

Kostenerstattung ist kein Entgegenkommen der Kasse, sondern Ihr gesetzlicher Anspruch, wenn die Versorgung nicht rechtzeitig gelingt.

Schritt für Schritt

In sechs Schritten zur Kostenerstattung.

01

Psychotherapeutische Sprechstunde

Vereinbaren Sie eine Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung oder über die Terminservicestelle (116 117). Dort erhalten Sie das Formular PTV 11. Wichtig ist der Vermerk, dass eine Psychotherapie zeitnah erforderlich ist.

Voraussetzung

02

Therapieplatz suchen und dokumentieren

Fragen Sie bei mehreren Praxen mit Kassenzulassung nach und notieren Sie jeweils Datum, Praxis, Ergebnis und genannte Wartezeit. Wenden Sie sich auch an die Terminservicestelle: Sie muss probatorische Sitzungen innerhalb von vier Wochen vermitteln, wenn die Therapie zeitnah erforderlich ist.

Kontaktprotokoll

03

Krankenkasse informieren

Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie keinen Therapieplatz finden, und bitten Sie um Vermittlung innerhalb einer angemessenen Frist. Fragen Sie auch, welche Unterlagen sie für einen Antrag verlangt.

schriftlich

04

Antrag stellen

Findet die Kasse keinen Platz, stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis. Ich stelle Ihnen die Bescheinigung über einen freien Therapieplatz und einen Kostenvoranschlag aus.

vor Therapiebeginn

05

Entscheidung abwarten

Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet, innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).

3 bis 5 Wochen

06

Bei Ablehnung: Widerspruch

Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert. Ich unterstütze Sie dabei.

1 Monat Frist

Wichtig: erst nach der Bewilligung beginnen

Die Behandlung sollte erst beginnen, wenn die Kasse zugestimmt hat. Rückwirkend wird in der Regel nicht erstattet.

Checkliste

Diese Unterlagen brauchen Sie.

Die Anforderungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Diese Unterlagen werden häufig verlangt:

PTV 11

Bescheinigung aus der Sprechstunde
mit dem Vermerk, dass eine Psychotherapie zeitnah erforderlich ist

Protokoll

Kontaktprotokoll Ihrer Suche
Praxen, Datum, Ergebnis, genannte Wartezeit

TSS

Nachweis der Terminservicestelle
dass kein Therapieplatz vermittelt werden konnte

Dringlichkeit

Ärztliche Bescheinigung
manche Kassen verlangen zusätzlich eine Bestätigung der Dringlichkeit, z. B. von der Hausarztpraxis

Praxis

Bescheinigung und Kostenvoranschlag
stelle ich Ihnen nach dem Erstgespräch aus

Wartezeit

Was ist eine angemessene Zeit?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Wartezeiten von mehr als drei Monaten gelten nach der Rechtsprechung grundsätzlich als nicht zumutbar, bei dringendem Bedarf auch kürzere. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

Kosten

Was Sie wissen sollten

Sie schließen mit mir einen privaten Behandlungsvertrag, meine Rechnung nach der GOP richtet sich an Sie. Erstattet Ihre Kasse nicht den vollen Betrag, bleibt die Differenz bei Ihnen. Ich informiere Sie vorab schriftlich über die voraussichtlichen Kosten und gebe Ihnen ein Musterschreiben an die Hand, falls Ihre Kasse nur einen Teil erstattet.

Weiterführend

Hilfreiche Quellen.

Ausführliche und unabhängige Informationen, auch mit Musterbriefen:

116117.de – Terminservicestelle für Sprechstunden und probatorische Sitzungen
Bundespsychotherapeutenkammer – Ratgeber Kostenerstattung mit Musterschreiben
therapie.de – ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung – Patienteninformation „Wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde“

Ich unterstütze Sie beim Antrag.

Im Erstgespräch klären wir, ob eine Kostenerstattung für Sie in Frage kommt, und ich gebe Ihnen die nötigen Unterlagen mit.